Fipsas Bolzano
Voraussetzungen für die Fischerei in der Provinz Bozen

Voraussetzungen für die Fischerei in der Provinz Bozen

Fischereivorschriften in der Provinz Bozen

In der Provinz Bozen variieren die Fischereibestimmungen je nach Alter, Lizenz und Wohnort. Folgendes müssen Sie wissen:

  1. Jugendliche und Menschen mit Schwerbehinderungen: Jugendliche bis 16 Jahre und Menschen mit Schwerbehinderungen dürfen ohne besondere Genehmigung angeln. Sie müssen jedoch von einer Person begleitet werden, die einen Angelschein besitzt. Für sie ist lediglich ein 10 Jahre gültiger Angelschein erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.
  2. Einwohner außerhalb der Provinz Bozen: Inhaber einer Tageskarte mit Wohnsitz außerhalb der Provinz Bozen benötigen keinen Angelschein. Ebenso wie Jugendliche und Menschen mit Behinderungen müssen sie einen Angelschein mit einer Gültigkeit von 10 Jahren erwerben. Weitere Einzelheiten finden Sie unter diesem externen Link (Provinzgesetz Nr. 28/78, Art. 11).
  3. Einwohner der Provinz Bozen: Für Einwohner der Provinz Bozen ab 16 Jahren ist das Bestehen einer Fischereiprüfung verpflichtend. Diese Anforderung gewährleistet die Kenntnis der örtlichen Vorschriften zur Fischerei und zum Schutz des Ökosystems. Weitere Details und Informationen zur Prüfung finden Sie unter diesem externen Link.
  4. Nichtansässige Ausländer: Nichtansässige Ausländer, die in der Provinz Bozen angeln möchten, benötigen einen Fischereischein Typ D, der 10 Jahre gültig ist. Informationen zur Ausstellung dieser Lizenz finden Sie unter diesem externen Link.

Für weitere Abklärungen oder Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an die für die Fischerei zuständigen Behörden der Provinz Bozen zu wenden. Weitere Details und offizielle Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Wildtierverwaltung Bozen.

Denken Sie immer daran, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu respektieren, um eine verantwortungsvolle Fischerei und den Umweltschutz zu gewährleisten.