Fipsas Bolzano
1/A – Reschenstausee

1/A – Reschenstausee

1/A – Reschenstausee

Fischereisaison: vom 1.Juni bis 31.Oktober

Achtung: Im Monat Oktober ist das Fischen im See nur noch auf Renke, Regenbogenforelle und Barsch mit der Hegene u. max. 3 Unterwasserfliegen u. mit der Fliegenrute mit max. 2 Fliegen (Trockenfliege oder Nymphe – Streamer verboten) erlaubt!

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Seeforelle oder 1 Marmorierte oder 1 Hybride. Für den Barsch ist die Tagesentnahme auf 30 Stück beschränkt. Achtung: hat der Fischer 4 Salmoniden entnommen, ist die Fischerei unverzüglich zu beenden – es darf nicht mehr weiter auf Barsch gefischt werden!

Schonmaße: Seeforelle, Marmorierte Forelle (und deren Hybriden) 50cm, Bachforelle (rot gepunktet) 30cm, Regenbogenforelle u. Saibling 25cm, Renke 27cm, Barsch 15cm.

Reviergrenzen: das Fischen ist am gesamten Seeumfang erlaubt, außer in den ausgewiesen Schontrecken. Überdies ist von der Staumauer und vom Radweg aus, das Fischen verboten!

Achtung: Im Zufluss Bereich des Rojenbach (=im Radius von 100m – siehe Hinweisschilder) ist das Fischen ganzjährig verboten – Schongebiet! Beim Bootsfischen ist in diesem Bereich ebenfalls ein Abstand von min. 100m einzuhalten! Im Monat Oktober ist zudem der Mündungsbereich des Karlinbachs (=Grauner Bucht–siehe Hinweisschild) – als Schonstrecke ausgewiesen und somit das Fischen verboten, um die Seeforelle/Bachforelle beim Laichaufstieg besonders zu schützen. Wenn in dieser Zeit vom Boot gefischt wird, sind in diesem Bereich ebenfalls 100m Abstand zum Ufer einzuhalten!

Erlaubte Köder u. Angeltechniken: Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder, mit den hier folgenden Einschränkungen. Es dürfen keine Larven der Fleischfliege u. Fischrogen (außer konservierte Lachseier aus dem Köderhandel) verwendet werden. Das Fischen mit lebendem und totem Köderfisch ist verboten! Das Anfüttern, egal in welcher Form, sowie das Entsorgen der Fischeingeweide im Gewässer ist untersagt! Das Auslegen von Reusen od. Ähnlichem ist strengstens verboten. Im See sind max. zwei Ruten mit jeweils max. 3 Einzelhaken (=3 Nymphen bei der Hegene) od. max. 2 Drillingen beim Fischen mit Kunstköder beim Spinnfischen (Wobbler usw.) erlaubt. Beim Fischen mit Naturköder (Wurm, Made usw.) und Fischteigen darf nur mit einem Widerhakenlosem Einzelhaken mit min. 1cm Öffnung pro Rute gefischt werden. Beim Fischen mit Schluckködern (Naturköder, Fischteige usw.) jeder gefangene Maß Fisch entnommen werden.

Die Bootsfischerei (nur Ruder oder Elektromotor erlaubt) ist auf eigene Gefahr und Verantwortung und unter Einhaltung der ob genannten Abstände erlaubt!