17 – Lichtenberger Graben
Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September
Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle von min. 35cm.
Die Marmorierte, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!
Reviergrenzen: vom Zusammenfluss Lichtenberger Bach mit dem Tschavallatschbach bis zur Einmündung in die Etsch.
Alle übrigen Bäche und Gräben im Einzugsgebiet des Gewässers 17, sind Schongebiete (=Aufzuchtgebiete für Jungfische).
Fischgänge: 1 Fischgang pro Woche u. max. 5 im Jahr – siehe Art. 18 “Allgemeine Vorschriften“.
Erlaubte Köder: Blinker mit Widerhakenlosem Einzelhaken, toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.