Fipsas Bolzano
41/B – Etsch

41/B – Etsch

41/B – Etsch
Fischereisaison: von Sonntag 12. Februar bis 15. November

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, davon höchstens 2 Hybriden von min. 35cm u. 1 Äsche von min. 40cm  

Die Marmorierte ist ganzjährig geschont- Entnahme verboten!

Reviergrenzen: von der Töllbrücke bis zur Passermündung (beide Ufer) und Zuflüsse

Erlaubte Köder: Nur künstliche Köder (Gummifisch, Spinner/ Blinker/Wobbler u.ä.) mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken.
Trockenfliege, Nymphe, Streamer und zweite Fliege (Springer) nur mit Fliegenrute, Fliegenschnur und Fliegenrolle.
Ab dem 1. Oktober bis zum 15. November ist nur das Fliegenfischen mit Fliegenrute, Fliegenschnur und Fliegenrolle und einer max. zwei Fliegen/Nymphen gestattet.
In diesen Monaten ist das Fischen mit Streamer verboten! Vorfachbeschwerung verboten.
Regenbogenforelle, Hybride und Bachforelle sowie Äsche darf mit der Fliege/Nymphe gefischt, auch im Oktober und November entnommen werden