Fipsas Bolzano
42 – Etsch

42 – Etsch

42 – Etsch

Fischereisaison: von Sonntag 11. Februar bis 30. November Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, davon höchstens 2 Hybriden von min. 35cm u. 1 Äsche von min. 40cm

Die Marmorierte ist ganzjährig geschont- Entnahme verboten!

Reviergrenzen: vom Zusammenfluss mit der Passer bis zur Gemeindegrenze Lana-Burgstall (siehe Hinweistafeln ca. 2 km unterhalb der Brücke Lana-Burgstall)

Erlaubte Köder: Fliegenfischen (inklusive Tenkara), mit max. 2 Fliegen, Hegene mit max. 3 Fliegen, toter Köderfisch sowie Spinnfischen mit Kunstködern, je mit 1 Einzelhaken od. 1 Drilling beides ohne Widerhaken

Vom 21.04 bis 31.10 ist auch das Fischen mit der Hegene („camolera“) mit max. 3 künstlichen Fliegen, im Abschnitt von der Passermündung bis zu den Hinweistafeln die den Beginn der Fliegenzone anzeigen (ca. 2 km unterhalb der Brücke von LanaBurgstall), erlaubt.

Im Monat Oktober darf nur mit der Fliege u. der Hegene gefischt werden. Im Monat November ist nur mehr das Fischen mit der Fliege erlaubt. Im Oktober u. November dürfen beim Fliegenfischen max. zwei Trockenfliegen, Nassfliegen od. Nymphen (Streamer verboten) verwendet werden. Vorfachbeschwerung verboten.