Fipsas Bolzano
59/A – Etsch

59/A – Etsch

59/A – Etsch

Fischereisaison: von Sonntag 11. Februar bis 30. November

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, davon höchstens 2 Hybriden von min. 35cm u. 1 Äsche von min. 40cm

Die Marmorierte ist ganzjährig geschont- Entnahme verboten!

Reviergrenzen: von der Mündung des Eisacks bis zum Hinweisschild 50 m oberhalb der Eisenbahnbrücke von Auer.

Erlaubte Köder: Fliegenfischen (inklusive Tenkara), mit max. 2 Fliegen, Hegene mit 3 Fliegen, toter Köderfisch sowie Spinnfischen mit Kunstködern, je mit 1 Einzelhaken od. 1 Drilling beides ohne Widerhaken.

Vom 21.04. bis 31.10. ist auch das Angeln mit der Hegene („camolera“) mit max. 3 künstlichen Fliegen erlaubt.

Im Monat Oktober darf nur mit der Fliege und der Hegene gefischt werden. Im Monat November ist nur mehr das Fischen mit der Fliege erlaubt. Im Oktober und November dürfen beim Fliegenfischen max. zwei Trockenfliegen, Nassfliegen od. Nymphen (Streamer verboten) verwendet werden. Vorfachbeschwerung verboten.