Fipsas Bolzano
17 – Lichtenberger Graben

17 – Lichtenberger Graben

17 – Lichtenberger Graben

Fischereisaison: 1. Mai bis 30. September

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle von min. 35cm.

Die Marmorierte, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!

Reviergrenzen: vom Zusammenfluss Lichtenberger Bach mit dem Tschavallatschbach bis zur Einmündung in die Etsch.

Alle übrigen Bäche und Gräben im Einzugsgebiet des Gewässers 17, sind Schongebiete (=Aufzuchtgebiete für Jungfische).

Fischgänge: 1 Fischgang pro Woche u. max. 5 im Jahr – siehe Art. 18 “Allgemeine Vorschriften“.

Erlaubte Köder: Blinker mit Widerhakenlosem Einzelhaken, toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.