Fipsas Bolzano
18 B – Etsch

18 B – Etsch

18 B – Etsch

Fischereisaison: von Sonntag 11. Februar bis 31. Oktober

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle von min. 35cm.

Die Marmorierte, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!

Fischgänge: 2 Fischgänge pro Woche

Reviergrenzen: von der Spondiniger Brücke (Brücke der Staatsstraße beim Hotel Post) bis zur Laaser Brücke. Köder: Blinker mit Widerhakenlosem Einzelhaken, toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.

Im Oktober darf nur mit der Fliegenrute u. max. zwei künstlichen Fliegen (Trocken, Nassfliegen od. Nymphen – Streamer verboten) gefischt und nur die Regebogenforelle entnommen werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt. Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.