Fipsas Bolzano
7B/C- Etsch

7B/C- Etsch

7B/C- Etsch

Fischereisaison: Sonntag 11. Februar bis 31. Oktober

Entnahme pro Tag: max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle von min. 35cm.

Die Marmorierte, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!

Fischgänge: 1 Fischgang pro Woche

Reviergrenzen: Etsch, von der Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns, bis zur Brücke der Staatstraße beim Hotel Post in Spondinig.

Erlaubte Köder: Blinker mit Widerhakenlosem Einzelhaken, toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.

Im Oktober darf nur mit der Fliegenrute u. max. zwei künstlichen Fliegen (Trocken, Nassfliegen od. Nymphen – Streamer verboten) gefischt und nur die Regebogenforelle entnommen werden.

Im Oktober sollte wo es möglich ist, nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu beschädigen.